Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsbeziehungen und vorvertraglichen Verhandlungen zwischen der TrainerGeheimnisse e.U. und externen Partien (z.b. Kunden, Partnern, Seminarteilnehmern, ...) unabhängig von Art und Umfang der Leistung im Rahmen laufender und zukünftiger Geschäftsverbindungen.
Es gelten ausschließlich unsere Geschäftsbedingungen! Entgegenstehende Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner oder Dritter sind nur gültig, wenn wir ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zustimmen. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, weisen Sie uns sofort schriftlich darauf hin. Für diesen Fall müssen wir uns vorbehalten, unsere Angebote zurückzuziehen, ohne dass uns gegenüber Ansprüche irgendwelcher Art erhoben werden können. Dem formularmäßigen Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen widersprechen wir hiermit ausdrücklich.
Eine vertragliche Verpflichtung gehen wir grundsätzlich nur ein, wenn Art und Umfang von Leistung und Gegenleistung von beiden Seiten schriftlich festgelegt worden sind. Spätere mündliche Änderungen und Ergänzungen werden erst wirksam, wenn sie danach schriftlich bestätigt worden sind. Das Gleiche gilt für alle Willenserklärungen, insbesondere Beanstandungen, Mahnungen und Mängelrügen im Rahmen der Vertragsbeziehungen.
Anmeldungen, Ummeldungen und Abmeldungen werden grundsätzlich nur schriftlich akzeptiert. Dies kann per Briefpost, Email oder Fax geschehen. Auch die Anmeldung über unsere Homepage gilt als Schriftform und ist damit verbindlich. Erst mit der Bestätigung durch die TrainerGeheimnisse e.U. gilt die Meldung als erfolgreich.
Die TrainerGeheimnisse e.U. überträgt in ihrer Eigenschaft als Rechtsinhaber dem Kunden das nicht weiter übertragbare und nicht ausschließliche Recht, die im Auftrag und/oder in der Rechnung spezifizierte Software auf unbestimmte Zeit zu nutzen. Einsatzbereich, Leistungsfähigkeit sowie alle anderen spezifischen Programmeigenschaften bestimmen sich allein aus der dem Programm beigefügten Dokumentation. Der Kunde erwirbt das Recht, die Software auf so vielen (ggf. in einem lokalen Netz eingebundenen) Arbeitsstationen einzusetzen, wie er Lizenzen erworben hat. Bemessungsgrundlage hierfür sind die in der zugehörigen Rechnung aufgeführte Anzahl von Lizenzen sowie gegebenenfalls getroffene Sondervereinbarungen (Standortlizenzen, landes- & weltweite Firmenlizenzen). Als Arbeitsstationen im Netz gelten auch zu dem Netz gehörende Heimarbeitsplätze, zeitweise ans Netz angeschlossene tragbare Computer sowie Remote-Arbeitsplätze. Dienen diese lediglich als Ersatz für im lokalen Netz eingebundene Arbeitsstationen, ist hierfür keine zusätzliche Arbeitsplatzlizenz erforderlich. Wird die vereinbarte Zahl überschritten, wird fehlerfreier Betrieb nicht gewährleistet. Als Simultanbetrieb gilt auch die Benutzung der Software auf tragbaren Computern. Die Software darf je Lizenz auf einer lokalen Arbeitsstation und auf einem tragbaren Computer installiert werden, wenn sichergestellt ist, dass ausschließlich der gleiche Benutzer Zugriff auf diese beiden Geräte hat.
Die dem Kunden überlassene Software verbleibt einschließlich der gesamten Dokumentation im Eigentum der TrainerGeheimnisse e.U.. Diese bleibt daher auch Inhaber aller Urheber- und Nutzungsrechte an den dem Kunden überlassenen Programmen einschließlich des jeweils dazugehörenden Dokumentationsmaterials, auch wenn der Kunde sie verändert oder mit seinen eigenen Programmen und/oder denjenigen eines Dritten verbindet. Bei derartigen Änderungen oder Verbindungen sowie bei der Erstellung von Kopien bringt der Kunde einen entsprechenden Urhebervermerk an. Die Nutzungsrechte für die Programmverbesserungen werden an den Kunden abgetreten. Der Kunde nimmt die Abtretung hiermit an. Werden vom Kunden oder von Dritten geänderte Programme oder andere, nicht von uns bezogene Programme eingesetzt und dadurch die Funktion des Systems beeinträchtigt, so sind wir für entstehende Schäden nicht haftbar.
Für die Nutzung der Software auf unbestimmte Zeit ist der Kunde zur Entrichtung einer einmaligen Lizenzgebühr verpflichtet. Die Höhe der Lizenzgebühr richtet sich nach der aktuellen Preisliste bzw. nach den gesondert getroffenen Vereinbarungen laut Auftrag oder Rechnung. Kommt der Kunde mit fälligen Zahlungen mehr als 30 Tage in Verzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweils geltenden Basiszinssatz p. a. zu berechnen.
Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die uns entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig und angemessen sind, zu ersetzen, wobei er sich im Speziellen verpflichtet, maximal die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der Verordnung des BMWA über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergeben. Sofern wir das Mahnwesen selbst betreiben, verpflichtet sich der Schuldner, pro erfolgter Mahnung einen Betrag von ? 16,- sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von ? 5,- zu bezahlen. Darüber hinaus ist jeder weitere Schaden, insbesondere auch der Schaden, der dadurch entsteht, dass infolge Nichtzahlung entsprechend höhere Zinsen auf allfälligen Kreditkonten unsererseits anfallen, unabhängig vom Verschulden am Zahlungsverzug zu ersetzen.
Die überlassenen Programme sowie das Dokumentationsmaterial dürfen weder ganz noch teilweise Dritten mit Anhalt zu möglichem Missbrauch zugänglich gemacht werden. Der Kunde darf unsere Kennzeichnungen, Copyrightvermerke und Eigentumsangaben an den Programmen in keiner Form verändern. Er hat seine Mitarbeiter entsprechend zu verpflichten.
Laut Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) kann ein Käufer bei online-Käufen innerhalb von 14 Tagen vom Kauf zurücktreten. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem der Kunde die gekaufte Ware besitzt. Bei Software ist das der Tag, an dem der Link zum Downloaden der Demoversion an den Kunden übermittelt wurde.
lt. § 18.8. (FAGG) Der Verbraucher hat kein Rücktrittsrecht bei Fernabsatz- oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware, die in einer versiegelten Packung geliefert werden, sofern deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde. Hat der Kunde nach Bezahlung seiner Rechnung neben dem Downloadlink auch noch sein persönliches Schlüsselfile zur uneingeschränkten Freischaltung der Download-Version auf Lebzeiten erhalten, so gilt das als Entfernung des Sigels. Ein Rücktritt ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich.
Wir können den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn der Kunde mit der vereinbarten Zahlung der Lizenzgebühr länger als zwei Monate in Verzug ist, und/oder der Kunde - nach schriftlicher Abmahnung - weiter gegen eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder sonstiger individualvertraglicher Regelungen verstößt. Der Kunde ist zur Kündigung dieses Vertrages wegen Leistungsverzugs von unserer Seite oder wegen nicht behebbarer Mängel nur berechtigt, wenn wir unseren Verpflichtungen nicht nachgekommen sind und wenn er uns zuvor schriftlich abgemahnt hat und eine angemessene Frist verstrichen ist, in welcher der gerügte Vertragsverstoß nicht beseitigt worden ist. Innerhalb einer Frist von fünf Tagen nach Beendigung der Lizenz vernichtet der Kunde alle Programme, Kopien und dazugehörige Materialien, einschließlich geänderter oder kombinierter Programme, sofern diese nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften aufbewahrt werden müssen. Der Kunde bestätigt innerhalb von 10 Tagen unaufgefordert die Vernichtung bzw. Aufbewahrung aufgrund gesetzlicher Bestimmungen schriftlich an uns.
Liefertermine und Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindliche zeitliche Orientierungshilfen, es sei denn, sie sind ausdrücklich als fixe Termine schriftlich vereinbart. Wir behalten uns vor, die Spezifikationen des Lizenzproduktes z.b. an technische Entwicklungen, Gesetzesänderungen oder künftige marktliche Anforderungen anzupassen. Quellcodes sind, wenn nicht anders beschrieben, nicht Bestandteil der Lieferung. Gleiches gilt für individuelle Anpassungen oder Erweiterungen der Software. Bei Verlust der Software, des Lizenzfiles und/oder einer ggf. mitgelieferten gedruckten Dokumentation liefern wir gegen Entrichtung der Selbstkosten (per E-Mail kostenfrei) ein Ersatzexemplar, sofern dieses noch verfügbar ist. Wir gewährleisten den einwandfreien Lauf der Software nur auf den von uns freigegebenen Betriebssystemen.
Wir übernehmen für eine Zeit von zwölf Monaten ab dem Zeitpunkt der Übergabe die Gewährleistung dafür, dass die Software hinsichtlich ihrer Funktionsweise im Wesentlichen der Beschreibung in der Dokumentation entspricht. Ist der Kunde ein Verbraucher im Sinn des Bürgerlichen Gesetzbuches, so beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre. Eine Haftung für eine bestimmte Beschaffenheit besteht nur dann, wenn diese ausdrücklich und in Schriftform vereinbart wurde. Wir weisen darauf hin, dass für den vollständigen Einsatz der Software fundierte Grundkenntnisse der zugrunde liegenden didaktischen Methoden und Modelle notwendig sind. Weiters weisen darauf hin, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Computersoftware vollständig fehlerfrei zu erstellen. Der Kunde wird Standardsoftware unmittelbar nach der Lieferung untersuchen und dem Verkäufer offensichtliche Fehler schriftlich unverzüglich mitteilen. Tritt ein Fehler in der Software auf, so ist der Kunde verpflichtet, diesen binnen zwei Wochen schriftlich an uns zu melden. Im Rahmen der schriftlichen Mängelrüge sind der Mangel und seine Erscheinungsform so genau zu beschreiben, dass eine Replikation des Mangels (z.b. Angabe der Arbeitsschritte vom Start des Programms bis zum Auftreten des Mangels) machbar ist und der Ausschluss eines Bedienungsfehlers möglich ist. Erweist sich die Mängelrüge als berechtigt, setzt der Kunde uns eine angemessene Frist (mindestens jedoch zwei Monate) zur Nacherfüllung. Der Kunde teilt uns mit, welche Art der Nacherfüllung - Verbesserung der gelieferten oder Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache - er wünscht. Wir sind jedoch berechtigt, die gewählte Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten für uns durchgeführt werden kann und wenn die andere Art der Nacherfüllung keine erheblichen Nachteile für den Kunden mit sich bringen würde. Wir können außerdem die Nacherfüllung insgesamt verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten für uns durchführbar ist. Zur Durchführung der Nacherfüllung für denselben oder in direktem Zusammenhang stehenden Mangel stehen uns zwei Versuche innerhalb der vom Kunden gesetzten Frist zu. Nach dem zweiten fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder die Lizenzgebühr mindern. Das Rücktritts- bzw. Minderungsrecht kann bereits nach dem ersten erfolglosen Nacherfüllungsversuch ausgeübt werden, wenn ein zweiter Versuch innerhalb der gesetzten Frist dem Kunden nicht zuzumuten ist. Wenn die Nacherfüllung unter den oben ausgeführten Voraussetzungen verweigert wurde, steht dem Kunden das Minderungs- bzw. Rücktrittsrecht sofort zu. Der Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen. Wir sind berechtigt, falls eine Fehlerbeseitigung tatsächlich unmöglich oder aus wirtschaftlichen Gründen unzumutbar ist, eine Ausweichlösung zu liefern, wenn diese zu einer tauglichen Lösung des Problems führt. Wir übernehmen keine Gewährleistung dafür, dass die Software speziellen Erfordernissen des Kunden entspricht oder mit Programmen des Kunden oder der beim Kunden vorhandenen Hardware zusammenarbeitet. Hat der Kunde uns wegen Gewährleistung in Anspruch genommen, und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltend gemachte Mangel uns nicht zur Gewährleistung verpflichtet, so hat der Kunde, sofern er unsere Inanspruchnahme grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten hat, uns allen entstandenen Aufwand zu ersetzen.
Unsere gesamten Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden unterliegen ausschließlich österreichischem Recht. Verweist dieses Recht auf ausländische Rechtsordnungen, sind solche Verweise unwirksam. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (UNCITRAL) wird ausdrücklich ausgeschlossen. Erfüllungsort ist Wien. Gerichtsstand für beide Teile ist Wien, wir sind jedoch berechtigt, nach unserer Wahl eigene Ansprüche an den Gerichtsstand unseres Partners geltend zu machen. Ist unser Vertragspartner kein Vollkaufmann, gilt die gesetzliche Regelung.
Gemäß Artikel 14 Absatz 1 ODR-VO und § 36 VSBG stellt die Europäische Kommission eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr erreichen. Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Zusätzlich gelten die Lizenzbedingungen, die bei der Installation einsehbar sind. Die Lizenzverträge ergänzen und erweitern dabei diese AGB; bei sich widersprechenden Passagen gilt, sofern diese nicht ungültig oder nicht anwendbar ist, vorrangig die entsprechende Regelung im Lizenzvertrag.